Kleinpartei

Eine Kleinpartei ist eine politische Partei, die eine kleine Anhänger- beziehungsweise Wählerschaft besitzt und deren politischer Einfluss auf parlamentarischer Ebene entsprechend gering ist, sofern sie überhaupt in einem Parlament vertreten ist. Die politikwissenschaftliche Terminologie ist bisher ungeklärt. So verwenden manche Autoren den Begriff Kleinpartei für alle Parteien unterhalb der Ebene von Volksparteien, andere unterscheiden zwischen etablierten und nicht-etablierten Kleinparteien. Präferiert werden in neueren Veröffentlichungen auch Einteilungen in einem Dreierraster wie Volkspartei oder Großpartei, kleinere Partei, Kleinpartei und auch Volks-/Großpartei, Kleinpartei und Kleinstpartei.[1][2] Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Splitterpartei[3] verwendet, in der Fachliteratur aber auf Grund seiner negativen Konnotation nur noch selten gebraucht.[4]

  1. Burkhard Gutleben: Kleinparteien im Aufwind?. Universität Duisburg-Essen 2008, S. 5.
  2. Tagesspiegel: Was wollen die Kleinstparteien bei der Bundestagswahl?.
  3. Julian Burgert: Kleinparteien, Ein-Themen-Parteien, Nichtparteien - das breite Spektrum der Sonstigen.
  4. Regine Roemheld: Minorisierung als Herrschaftssicherung. Zur Innovationsfähigkeit des westdeutschen Parteiensystems. Frankfurt / New York 1983, S. 54 ff.

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